Allgemeine Geschäftsbedingungen

über SaaS-Leistungen der PypeCloud GmbH, Föhrenweg 1, 92431 Neunburg vorm Wald.

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) PypeCloud bietet Standard-Software zur Mengenermittlung im Kanalbau zur Miete an (bereitgestellt als Software-as-a-Service „SaaS“) an.

(2) Das Angebot von PypeCloud richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) PypeCloud erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Internet im Bereich von Software zur Mengenermittlung im Kanalbau (für Bauunternehmen, Ingenieurbüros und Auftraggeber im Bereich Tiefbau).

(2) Vertragsgegenstand sind

   (a) die Überlassung der Software „PypeCloud – Mengenermittlung im Kanalbau“ (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) von PypeCloud in dem jeweils vereinbarten Umfang zur Nutzung über das Internet entsprechend dem jeweiligen Angebot sowie

   (b) die Einräumung von Speicherplatz auf Servern von PypeCloud.

(3) Neben dem sog. „Basismodul“, welches Voraussetzung für die Nutzung weiterer Module ist, kann der Kunde nach Bedarf verschiedene weitere Module zu dem Basismodul hinzubuchen.

(4) PypeCloud ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet PypeCloud nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung von SaaS-Leistungen (Module) erfolgt über das Online-Bestellsystem von PypeCloud.

(2) Mit dem Bestätigen des Buttоns „Abonnieren“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages bzgl. der von ihm im Warenkorb befindlichen SaaS-Leistungen (Module) ab.

(3) PypeCloud wird dem Kunden den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Der Vertrag über die Bereitstellung der bestellten SaaS-Leistungen (Module) kommt nicht bereits mit Übersenden dieser Bestätigungsmail zustande.
Der Vertrag über die Bereitstellung der bestellten SaaS-leistungen kommt vielmehr mit der ersten Zahlungsanweisung durch den Kunden zustande.

(4) Der Vertragstext wird von PypeCloud gespeichert und dem Kunden nebst der wirksam einbezogenen AGB per Mail zugesandt.

§ 4 Softwareüberlassung

(1)  PypeCloud stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in dem vereinbarten Umfang und in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Zu diesem Zweck richtet PypeCloud die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

Die SOFTWARE, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz auf den IT-Systemen von PypeCloud bzw. eines von PypeCloud beauftragten Dienstleisters werden PypeCloud bereitgestellt. PypeCloud schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

(2)  Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE bzw. der jeweiligen Module ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite von PypeCloud unter www.pypecloud.de/preise.

(3)  PypeCloud beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.

(4)  PypeCloud entwickelt die SOFTWARE fortlaufend weiter und wird diese durch entsprechende Updates und Upgrades verbessern.

§ 5 Nutzungsrechte an der SOFTWARE

(1) PypeCloud räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version einschließlich während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste mittels Fernzuggriff bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2)  Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Server von PypeCloud, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

(5) Das eingeräumte Nutzungsrecht erlischt mit Ende der (jeweiligen) Vertragslaufzeit.

(6) Für den Fall der unberechtigten Nutzung (insbesondere Weitergabe) der Software durch den Kunden wird PypeCloud gegen den Kunden die PypeCloud zustehenden Ansprüche, insbesondere von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen geltend machen.

§ 6 Einräumung von Speicherplatz

(1) PypeCloud überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten, Inhalte und Informationen (im Folgenden „Daten“). Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem jeweils gebuchten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, welche unter www.pypecloud.de/preise abgerufen werden können, ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird PypeCloud den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann das entsprechende Kontingent vergütungspflichtig nachbestellen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit sowie der Annahme durch PypeCloud. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Nachbestellung aktuellen Preise und Laufzeiten.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(3) Der Kunde ist ausschließlich und uneingeschränkt für sämtliche Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Auftragnehmer nimmt von Daten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Daten grundsätzlich nicht.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte anderer oder sonstige Gesetze und Bestimmungen verletzt werden. Insbesondere hat der Nutzer die in § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regelungen zu beachten.

(5) PypeCloud ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird PypeCloud tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

§ 7 Support

(1) PypeCloud hält einen sog. First-Level-Support per Mail vor und unterstützt und berät den Kunden hinsichtlich der Softwareanwendung oder Fehlerbehebung nach eigenem Ermessen telefonisch oder auf sonstigem Wege der Fernkommunikation. Anfragen des Kunden sind an info@pypecloud.de zu richten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der SOFTWARE unverzüglich und so präzise wie möglich gegenüber PypeCloud anzuzeigen.

§ 8 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) PypeCloud weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von PypeCloud liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von PypeCloud handeln, von PypeCloud nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von PypeCloud haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von PypeCloud erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

(2) Die Verfügbarkeit der Software beträgt 95 % im Jahresmittel abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Die vorgenannten Arbeiten werden nach Möglichkeit in einem Zeitraum zwischen 17 Uhr und 20 Uhr vorgenommen und übersteigen in der Regel eine Dauer von 120 Minuten pro Unterbrechung nicht.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen (vgl. auch § 5 Abs. 4 und 5 dieses Vertrages).

(2) Unbeschadet der Verpflichtung von PypeCloud zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten verantwortlich. Die ordnungsgemäße, vollständige und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

(6) Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Der Kunde hat PypeCloud unverzüglich zu unterrichten, falls seine Zugangsdaten von Dritten zur Kenntnis genommen wurden. Die Leistung von PypeCloud darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.

(7) Der Kunde räumt PypeCloud zum Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von PypeCloud für den Kunden zu speichernden Daten dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und insbesondere hierzu zu vervielfältigen und übermitteln zu dürfen und zu Zwecken der Datensicherung vervielfältigen zu dürfen. PypeCloud ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist PypeCloud ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(8) Der Kunde hat die von PypeCloud durchgeführten Berechnungen zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten bei Berechnungen hat der Kunde dies PypeCloud unverzüglich mitzuteilen.

§ 10 Inhalte von Kunden, Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen

(1) Unter „Inhalte“ werden alle durch den Kunden im Rahmen der von PypeCloud zur Verfügung gestellten SaaS-Leistungen eingestellten Daten und Angaben (insbesondere Texte, Bilder, Dateien, Grafiken, Zahlen, Links o.ä.) verstanden.

(2) Die Verantwortung für sämtliche Inhalte im Sinne von Absatz 1, die vom Kunden gespeichert und an Dritte übermittelt werden, liegt ausschließlich und uneingeschränkt beim jeweiligen Kunden.

(3) Dem Nutzer ist es untersagt, Inhalte auf von PypeCloud zur Verfügung gestellten SaaS-Leistungen einzustellen und/oder einstellen zu lassen, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen und/oder die guten Sitten verstoßen.

Hinweisen von auf derartige Inhalte wird PypeCloud nachgehen und nach Prüfung entsprechende Schritte veranlassen.

(5) Der Kunde darf im Rahmen der Nutzung der SaaS-Leistungen Leistungen von PypeCloud insbesondere nicht:

  • Daten, Texte, Bilder, Videos, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön, hasserregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, gewaltverherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind;
  • Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte oder Eigentumsrechte verletzen;
  • Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, deren Veröffentlichung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen;
  • Material speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, das Software-Viren oder andere Informationen, Dateien oder Programme enthält, die dazu gedacht oder geeignet sind, die Funktion von Computer Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken;
  • Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, zu deren Weitergabe er nicht berechtigt ist;
  • Daten fälschen oder in sonstiger Weise Erkennungszeichen manipulieren, um die Herkunft eines Inhalts, der im Rahmen des Angebots übertragen wird, zu verschleiern;
  • unerbetene Werbung, Promotionsmaterial, Junk- oder Massen-E-Mails ("Spam"), Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder sonstige Werbung speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln;
  • irgendjemanden, sei es eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen, belästigen, beleidigen, bedrohen, verleumden, in Bedrängnis oder Verlegenheit bringen oder in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen unwahre Tatsachen behaupten oder verbreiten;

Sofern der berechtigte Verdacht eines solchen Verstoßes besteht, hat PypeCloud nach § 14 dieser AGB das Recht das die betroffenen Inhalte zu sperren und/oder zu löschen.

§ 11 Haftungsfreistellung

Der Kunde verpflichtet sich, wenn er eine Zuwiderhandlung gem. § 6 Abs. 4 bzw. § 7 dieser AGB zu vertreten hat, PypeCloud von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls PypeCloud von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. PypeCloud wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde PypeCloud unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages bzgl. der Nutzung der SOFTWARE bzw. der gebuchten Module bestimmt sich nach dem vom Kunden bei Vertragsabschluss jeweils gewählten Zeitraums und beträgt entweder 1 Monat oder 1 Jahr.

(2) Bei einer Vertragslaufzeit von 1 Monat verlängert sich der Vertrag jeweils um einen (1) weiteren Monat, wenn er nicht spätestens drei Werktage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.

Bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein (1) Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien gekündigt wird.

(3) Werden vor Ablauf der Vertragslaufzeit neue Module hinzugebucht, verlängert sich die Laufzeit des Basismoduls jeweils auf die Laufzeit des gebuchten (weiteren) Moduls.

(4) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für PypeCloud liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten monatlichen Entgelte in wiederholtem Male für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug oder ist der Vertragspartner in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Zahlung der Nutzungsentgelte in Höhe eines Betrages in Verzug, der den vertraglich vereinbarten monatlichen Entgelten für zwei Monate entspricht oder übersteigt oder wenn der Kunde eine Pflicht nach § 9 dieses Vertrages verletzt und PypeCloud ihn zuvor abgemahnt hat.

Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, PypeCloud die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

(5) Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail). Die Kündigung kann auch mit dem Button „Abonnement kündigen“ innerhalb der App erklärt werden.

(6) Nach Beendigung des Vertrags hat PypeCloud sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz von PypeCloud befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, innerhalb von 30 Tagen ab Beendigung des Vertrages an den Kunden zurückzugeben und die bei PypeCloud gespeicherten Daten des Kunden zu löschen, soweit für PypeCloud keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen.

(7) Für die nach Beendigung des Vertrags erforderlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten ist allein der Kunde verantwortlich.

§ 13 Vergütung / Zahlungsmodalitäten

Der Kunde verpflichtet sich, PypeCloud für die Überlassung der SOFTWARE bzw. der jeweils gebuchten Module und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche bzw. jährliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von PypeCloud.

§ 14 Sperre des Zugangs

(1) PypeCloud behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den von diesem gebuchten SaaS-Leistungen ganz oder teilweise (vorübergehend oder dauerhaft) zu sperren wenn der Kunde diese rechtswidrig nutzt bzw. gegen die vorliegenden AGB, insbesondere die in § 6 Abs. 4 und § 10 dieser AGB enthaltenen Verpflichtungen verstößt.

Von einer solchen Maßnahme wird der Nutzer unverzüglich per E-Mail informiert.

(2) Bei Verstoß gegen geltende Gesetze ist PypeCloud zudem berechtigt, die entsprechenden Informationen an die zuständigen staatlichen Stellen weiterzuleiten.

§ 15 Gewährleistung

Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

§ 16 Haftung

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung für PypeCloud auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von PypeCloud. PypeCloud haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. PypeCloud haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. PypeCloud haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei von PypeCloud zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Dem Auftragnehmer bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Dem Kunden obliegt, insbesondere die Pflicht zur regelmäßigen und vollständigen Datensicherung.

§ 17 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch PypeCloud nicht bestritten wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 18 Datenschutz

(1) PypeCloud hält sich an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf die Datenschutzerklärung wird verwiesen. Diese ist abrufbar unter www.pypecloud.de/datenschutz.

(2) Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung der Daten im Rahmen der SaaS-Dienste über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist. Der Kunde ist selbst für die nach dem Datenschutzrecht durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

(3) Wenn und soweit der Kunde auf PypeCloud technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz von PypeCloud zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. PypeCloud ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht.

Stand: August 2021

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